Einbürgerung

Um das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben, ist ein Einbürgerungsgesuch dem Einbürgerungsrat Wartau einzureichen. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. 

Je nachdem wird das Verfahren der «Einbürgerung im Allgemeinen», der «Besonderen Einbürgerung» oder der «Erleichterten Einbürgerung» angewendet. Eine erleichterte Einbürgerung ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie mit einer Schweizerin/einem Schweizer verheiratet sind oder einen schweizerischen Elternteil haben. 

Das Einbürgerungsgesuch wird durch mehrere Instanzen geprüft und beinhaltet auch Gespräche vor Ort. Für eine ordentliche Einbürgerung ist die Zustimmung der Gemeinde, des Kantons und des Bundes erforderlich. Bei allen drei Instanzen fallen Gebühren an. Das Verfahren dauert mindestens einige Monate, oft aber länger als ein Jahr.

Das untenstehende Merkblatt sowie die Gemeinderatskanzlei informiert Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

 

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