Allgemeines

Gemäss kantonaler Gesetzgebung sind die Gemeinden mit der Abfallentsorgung beauftragt. Die Gemeinde Wartau ist dem Entsorgungsverbund Süd (EVS) angeschlossen. Der EVS ist zuständig für die Entsorgung von brennbaren Haushalts- und Gewerbeabfällen aus seinen Mitgliedsgemeinden. Die Gemeinde Wartau besorgt die Separatsammlungen für die wiederverwertbaren Abfälle wie zum Beispiel Aluminium, Altglas, Papier, Karton, Grüngut, etc.

Die ordentliche Kehrichtabfuhr für Haushalt- und Gewerbeabfälle findet jeweils am Dienstag statt.

Der Hauskehricht und alle anderen Abfälle, die im Holsystem eingesammelt werden, sind am Tag der Abfuhr gut sichtbar und erreichbar bereitzustellen. Das Abfuhrgut ist so bereitzustellen, dass Emissionen, Verkehrsbehinderungen und Verletzungsgefahren vermieden werden. Bitte stellen Sie den Hauskehricht ausschliesslich in den offiziellen weissen (Fairplay-)Abfallsäcken, die in den Einkaufsläden erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Bei widerrechtlichem Verhalten wird Anzeige ans Untersuchungsamt erstattet.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen, Sammelstellen und Sonderabfuhren sowie die genauen Termine finden Sie im Abfallkalender (Entsorgungskalender), der jedes Jahr in die Haushaltungen verteilt wird.