Rechtskraft: Ergebnis Ersatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Wartau für die Amtsdauer 2025 - 2028
Feststellung Rechtsgültigkeit des Ergebnisses Ersatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission vom 28. September 2025
Das Ergebnis inkl. Rechtsmittelbelehrung wurde am 28. September 2025 amtlich publiziert.
Nachdem innert der Beschwerdefrist vom 28. September bis 13. Oktober 2025 keine Beschwerde eingegangen ist und die Beschwerdefrist somit unbenutzt abgelaufen ist, hat das Ergebnis Ersatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Wartau für die Amtsdauer 2025 – 2028 Rechtsgültigkeit erlangt.
Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 WAG). Aufgrund des Ausgangs der Wahl vom 28. September 2025 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Wartau mit Beschluss vom 14. Oktober 2025 fest, dass das erwähnte Ergebnis angenommen ist