Referendumsvorlage: Kauf Liegenschaft Parzelle Nr. 858, Hauptstrasse 46, Weite
(direkt angrenzend an Schulhausareal) zu Alleineigentum Politische Gemeinde Wartau
Referendumsvorlage (fakultatives Referendum nach Art. 13 - 17 Gemeindeordnung)
Nachfolgender Entscheid des Gemeinderates Wartau wird in Anwendung von Ziff. 4.1 des Anhangs zur Gemeindeordnung Wartau (Finanzbefugnisse) dem fakultativen Referendum unterstellt:
Gegenstand
Gemeinderatsbeschluss Nr. 16 vom 25. März 2025 über den Erwerb der Liegenschaft Parzelle Nr. 858, Hauptstrasse 46, 9476 Weite
Grundeigentümer: Bucher Franz und Theres, Hauptstrasse 49, 9476 Weite. Kaufobjekt bestehend aus:
1‘137 m2 in der Wohn-Gewerbe-Zone WG2
Gartenanlage (143 m2)
Gebäude Vers.Nr. 2642 (222 m2)
Gebäude Vers.Nr. 3568 (52 m2)
übrige befestigte Fläche (720 m2)
zu einem Kaufpreis von CHF 940‘000.00.
Referendumsfrist
31. März 2025 bis 09. Mai 2025 (40 Tage)
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Der Kaufvertragsentwurf kann bei der Gemeinderatskanzlei, Rathaus, Büro Nr. 1, Azmoos, eingesehen werden.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
150 gültige Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS125.1).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wartau, Poststrasse 51, 9478 Azmoos, einzureichen.