Jahresrechnung 2021

Üblicherweise finden die Bürgerversammlungen der politischen Gemeinden in der Region Werdenberg in den letzten beiden Märzwochen oder der ersten Aprilwoche statt. Die Bürgerversammlungen sind rechtlich klar regulierte Anlässe, die gemäss Gemeindegesetz und dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen abgewickelt werden müssen. Die St. Galler Regierung hat deshalb bereits im Dezember 2021 die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Gemeinden auch im 2022 die Möglichkeit haben, neben der Bürgerversammlung über deren Geschäfte an der Urne abstimmen zu lassen.

Aufgrund der unsicheren Entwicklung der pandemischen Lage hat der Gemeinderat entschieden, über die Genehmigung der Geschäfte am Sonntag, 10. April 2022, an der Urne abzustimmen. Dieser Entscheid ist insbesondere den rechtlichen und verfahrenstechnischen Vorgaben geschuldet, die in Bezug auf Bürgerversammlungen keine kurzfristigen «Kurskorrekturen» zulassen. Zudem ist das Stimmergebnis über Budget und Steuerfuss 2022 sowie den Interessensbeitrag (Beteiligung an Rückbau Bahnhof Trübbach) an die neue Bahnhaltestelle Trübbach breiter abgestützt und repräsentativer

Informationen

Datum
3. März 2022
Herausgeber/-in
Gemeinde Wartau

Dokumente

Name
Jahresrechnung 2021 (PDF, 2.31 MB) Download 0 Jahresrechnung 2021

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