Nutzungsreglement von gemeindeeigenen Anlagen

Mit dem Nut­zungsreg­lement und dem darauf abgestützten Gebührentarif kann ein zeitgemäs­ses Verfah­rensrecht für die Nutzung der gemeindeeigenen Anlagen durch Dritte herbeige­führt werden. Zudem kann mit der vorgesehenen Ausgestaltung des Bewilligungsverfah­rens dem Grundsatz der Rechtsgleich­heit, d.h. der rechtsgleichen Behandlung der Nut­zungsberechtigten, Rechnung getragen wer­den.

Informationen

Datum
18. Dezember 2019
Herausgeber/-in
Gemeinderat Wartau

Dokumente

Name
Nutzungsreglement (PDF, 282.32 kB) Download 0 Nutzungsreglement

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