Videoüberwachung auf Schulhausarealen

Dieses Reglement bezweckt, dass Teile der Schulhausareale der Gemeinde Wartau mit Videokamers überwacht werden können, welche eine Personenidentifikation zulassen.
Die Videoüberwachung soll insbesondere:

  • gewalttätige Ausschreitungen bzw. Vandalismus verhindern;
  • Sachbeschädigungen von Velos, Mofas und Mobbing verhindern;
  • die Aufklärung von Straftaten erleichtern.

Informationen

Datum
11. Dezember 2007
Herausgeber/-in
Gemeinderat Wartau

Dokumente

Name
Reglement Videouberwachung (PDF, 69.21 kB) Download 0 Reglement Videouberwachung