Schutzverordnung

Die Schutzbestimmungen gelten für folgende in den Schutzplänen sowie in den dazugehörigen Verzeichnissen
aufgeführten Objekte:

  • Geschützte Bauten, wertvolle Brunnenanlagen
  • Kulturobjekte
  • Archäologische Schutzgebiete / Schutzobjekte
  • Naturschutzgebiete
  • Einzelbäume, Baumreihen, Hecken, Feld- und Ufergehölze
  • Geotopschutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Lebensraum – Kerngebiete
  • Wildruhezone
  • Lebensraum – Schongebiete
  • Auenschutzgebiete

Die Verordnung bezweckt die Erhaltung der aufgeführten Schutzgegenstände.
Massnahmen jeglicher Art, welche die Objekte gefährden, sind untersagt.
Sie stützt sich auf das Planungs- und Baugesetz und die kantonale Naturschutzverordnung.

Informationen

Datum
13. November 2007
Herausgeber/-in
Gemeinderat Wartau

Dokumente

Name
Schutzverordnung (PDF, 101.27 kB) Download 0 Schutzverordnung

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon