Alimente, Merkblatt Alimentenhilfe

Gemäss kantonalem Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (sGS 911.51; abgekürzt GIVU) leistet die politische Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz des minder- und volljährigen Kindes unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Anspruch auf Inkassohilfe haben auch Erwachsene (für ihre eigenen Unterhaltsbeiträge aus Scheidungs-, Trennungs- oder Auflösungsurteilen).

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