Veranstaltungen im Wald (weitere Lebensräume)

Die Melde- und Bewilligungspflicht von Veranstaltungen im Wald sowie in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren dient der Lebensraumberuhigung. Durch gezielte Lenkung werden grosse Veranstaltungen mit erheblichem Störungspotenzial von natur- und wildsensiblen Gebieten ferngehalten oder deren Auswirkungen mittels Auflagen auf ein tragbares Mass beschränkt. Die Meldung erfolgt an die Politische Gemeinde. Bewilligungsbehörde ist das Kantonsforstamt. Es wird zwischen meldepflichtigen und bewilligungspflichtigen Veranstaltungen unterschieden.

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