Hundekontrolle - Information für Hundehaltende

Hundetaxe
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz (sGS 456.1, abgekürzt HuG) der Politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung registriert die Kanzlei den Hundehalter in der Schweizerischen Hundedatenbank "Amicus". Bei einem Welpen und beim Ausland-Import hat ein Tierarzt in der Schweiz anschliessend den Hund neu in der Datenbank zu erfassen. Falls der Hund in der Datenbank bereits registriert ist, hat der Vorhalter den Hund an den neuen Halter zu übertragen. Die Rechnung für die Hundesteuer wird jährlich im ersten Quartal erhoben. Die Hundesteuer ist vom Halter zu bezahlen, wo sich der Hund zu Beginn des Kalenderjahres aufhält.

In Wartau beträgt die jährliche Hundetaxe pro Hund Fr. 120.00. Für Züchter kann eine Pauschalbesteuerung beantragt werden.

Amicus 
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank Amicus zu registrieren sind.

Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte.

Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein.

Meldepflichten der Hundehaltenden an die Gemeindeverwaltung  Wartau
Folgende Fälle sind der Hundekontrollstelle der Gemeinde Wartau zu melden:

  • Übernahme eines Hundes (Kauf / Import)
  • Adressänderung
  • Änderung Ihrer Personalien
  • Wegzug ins Ausland

Meldepflichten der Hundehaltenden an Amicus
Folgende Fälle sind der Hunde-Datenbank Amicus (Kontaktdaten siehe unten) zu melden:

  • Weitergabe und Übernahme des Hundes
  • Ausfuhr (Export) des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes

Kontakt Amicus

Registrierung und chippen des Hundes (Tierarzt)
Das Chippen und die Registrierung des Hundes läuft wie folgt ab:

  • Der Tierarzt implantiert dem Hund einen Mikrochip.
  • Der Tierarzt registriert den Hund und weist ihn der aktuellen Tierhaltung zu.

Sachkundenachweis per 1. Januar 2017 aufgehoben

Das nationale Hundekurs-Obligatorium wurde per 1. Januar 2017 aufgrund eines Parlamentsbeschlusses aufgehoben. Ebenso beinhaltet die kantonale Hundegesetzgebung des Kantons St. Gallen keine generelle Kurspflicht.

Weitere Informationen bietet das Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET)

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