Wildhüter

Das Kantonsgebiet ist in Wildhutkreise eingeteilt. Sieben Berufswildhüter erfüllen darin die Aufgaben nach eidgenössischer und kantonaler Jagdgesetzgebung. Das sind:

  • Beobachtung und Schutz des Lebensraumes, der Lebensgemeinschaft und der Wildbestände;
  • Kontrolle der Jagd;
  • Bestandesregulierung nach Weisung der zuständigen Stelle des Kantons;
  • Abschuss von Tieren in dringenden Fällen durch die Wildhut oder Jagdaufseher;
  • Durchführung von Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden in Nichtjagdgebieten;
  • Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.

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