Wildhüter
Das Kantonsgebiet ist in Wildhutkreise eingeteilt. Sieben Berufswildhüter erfüllen darin die Aufgaben nach eidgenössischer und kantonaler Jagdgesetzgebung. Das sind:
- Beobachtung und Schutz des Lebensraumes, der Lebensgemeinschaft und der Wildbestände;
- Kontrolle der Jagd;
- Bestandesregulierung nach Weisung der zuständigen Stelle des Kantons;
- Abschuss von Tieren in dringenden Fällen durch die Wildhut oder Jagdaufseher;
- Durchführung von Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden in Nichtjagdgebieten;
- Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.