Vollmacht (Benutzung Motorfahrzeug)

Wollen Sie Ihr Fahrzeug einer Drittperson zum Gebrauch überlassen (z.B. Ferien im Ausland)? Füllen Sie das Formular aus und kommen Sie zur Gemeinderatskanzlei. Dort weisen Sie sich aus und unterschreiben das Dokument. Ihre Unterschrift wird beglaubigt, d.h. auf ihre Echtheit bestätigt.

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