Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Wartau erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Das Bürgerrecht in der Schweiz ist dreigeteilt. Neben der Schweizer Staatsangehörigkeit umfasst das Bürgerrecht auch ein Kantons- sowie ein Gemeindebürgerrecht. Im Einbürge-rungsverfahren sind deshalb Bund, Kanton und Gemeinde beteiligt.
Für eine Einbürgerung ist die Erfüllung verschiedener Anforderungen zwingend vorausgesetzt: Wohnsitzjahre im Bund, im Kanton und in der Gemeinde Wartau, Niederlassungsbewilligung C muss vorliegen, Anforderungen an die Eignung wie unter anderem gute Deutschkenntnisse (Referenzniveau B1; mündlich und schriftlich), Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Respektierung der Werte der Bundesverfassung, geordnete finanzielle Verhältnisse, Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung, Integration des Ehegatten und/oder der minderjährigen Kinder fördern. Mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen vertraut sein, d.h. am öffentlichen Geschehen interessiert sein und über die Grundsätze des Staatsaufbaus Bescheid wissen sowie über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse verfügen.
Das Einbürgerungsgesuch wird bei der Gemeinderatskanzlei Wartau eingereicht. Je nach Verfahren erfolgt eine Prüfung durch Gemeinde, Kanton und Bund. Persönliche Gespräche vor Ort sind Teil des Prozesses. Zuständig auf Gemeindeebene ist der Einbürgerungsrat. Bei allen Instanzen fallen Gebühren an. Für Einbürgerungsinformationen und Vorabgespräche ist eine telefonische Voranmeldung notwendig, an welcher auch Termine vereinbart werden können.
Das kantonale Einbürgerungsformular erhalten Sie direkt bei der Gemeinderatskanzlei. Wir informieren Sie gerne über die für Sie geltenden Voraussetzungen, notwendigen Unterlagen und Gebühren.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Für die ordentliche Einbürgerung ist mit einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren zu rechnen.
Die massgebenden Bestimmungen für das Einbürgerungsverfahren sind enthalten:
- in der Bundesverfassung (SR 101)
- im Bundesgesetz und in der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.0 und SR 141.01)
- in der Kantonsverfassung (sGS 111.1)
- im Gesetz und in der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1 und 121.11)
Zugehörige Objekte
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Formular Lebenslauf (PDF, 67.57 kB) | Download | 0 | Formular Lebenslauf |
Gebührentarif Einbürgerungswesen (PDF, 607.52 kB) | Download | 1 | Gebührentarif Einbürgerungswesen |
Merkblatt (PDF, 166.7 kB) | Download | 2 | Merkblatt |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 058 228 20 59 | kanzlei@wartau.ch |