Aufhebung kommunaler Abbauplan und kommunaler Überbauungsplan Schollberg

3. Juli 2026

Öffentliches Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat beabsichtigt die Aufhebung des kommunalen Abbauplans und des kommunalen Überbauungsplans Schollberg.

Für die Aufhebungen des Überbauungs- und Abbauplans Schollberg führt der Gemeinderat Wartau das Mitwirkungsverfahren nach Art. 34 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) durch. Die öffentliche Mitwirkung erfolgt vom 03. Juli bis 03. August 2026.

Im Schollberg in der Gemeinde Wartau wird seit über hundert Jahren Gestein abgebaut. Seit etwa 1986 erfolgt der Abbau vollständig Untertage. Bis heute wurden ca. 2 Mio. m3 Gestein aus dem Berg gewonnen. Der kommunale Überbauungs- und Abbauplan bilden heute die pla­nungsrechtliche Grundlage für den Betrieb des unterirdischen Steinbruchs am Schollberg.

Die KIBAG Schollberg AG beabsichtigt, den Abbauperimeter zu erweitern und eine Deponie für leicht verschmutztes Material (Typ B) anzulegen. Der Grundsatz des Abbaus wird über­nommen. Die Realisierung erfordert einen kantonalen Sondernutzungsplan nach Art. 32 PBG. Die aktuell gültigen kommunalen Pläne werden somit durch den neuen kantonalen Sondernut­zungsplan abgelöst. Für den kantonalen Sondernutzungsplan fand die öffentliche Mitwirkung zwischen 11. Februar und 31. März 2026 bereits statt.

Die Aufhebungen des Überbauungs- und Abbauplans Schollberg wird der Bevölkerung ge­stützt auf Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung und Art. 34 Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen zur öffentlichen Mitwirkung unterbreitet

Die Unterlagen sind vom 03. Juli bis 03. August 2026 auf der E-Mitwirkungsplattform www.mit­wirken-wartau.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet. Sie liegen ausserdem während der Mitwirkungsfrist auch im Rathaus, Azmoos, 2. OG Korridor, öffentlich auf.

Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Wartau gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat dankt den Teilnehmenden für die elektronische Übermittlung der Stellung­nahmen, Anliegen und Anträge bis 03. August 2026.

 

Bild Steinbruch Schollberg