Öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision / Rahmennutzungsplanung

30. Januar 2026

Im Rahmen der aktuell laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat Wartau unter Berücksichtigung der Mitwirkung und in Anwendung von Art. 7 und Art. 34 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 9. De­zem­ber 2025 die Rahmennutzungsplanung erlassen und unterstellt die folgenden Unter­lagen der öffentlichen Planauflage:

  • Zonenpläne (Wartau 1:5000, Oberschan-Weite 1:2000, Trübbach-Azmoos 1:2000)
  • Baureglement
  • Teilrevision Schutzverordnung (Ortsbildschutz) mit Reglement und Plänen
  • Waldfeststellung Detailpläne Nr. 1 und 2 (1:2000)
  • Rodungsgesuch Fährhütte Nord Trübbach und Rodungsplan

Die Waldfeststellungen (Waldgrenzen) wurden durch das Kantonsforstamt St. Gallen in Anwendung von Art. 10 und 13 des eidgenössischen Waldgesetzes (SR 921.0; ab­gekürzt WaG) am 26. Januar 2026 erlassen.

Gleichzeitig werden der Planungs- und Mitwirkungsbericht samt Beilagen sowie der Anhang zum Baureglement und die Anpassung des kommunalen Richtplans öffentlich bekannt gemacht. Diese Unterlagen unterstehen nicht dem Einspracheverfahren.

Zusätzlich hat der Gemeinderat Wartau am 9. Dezember 2025 unter Berücksichtigung der Mit­wirkung und in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes des Kantons St. Gal­len (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgende Planungsmittel erlassen und unterstellt sie der öffentlichen Planauflage:

  • Gemeindestrassenplan Dorfgebiet (1:5000)
  • Gemeindestrassenplan Berggebiet (1:7000)
  • Fuss-, Wander- und Radwegplan Dorfgebiet (1:5000)
  • Fuss-, Wander- und Radwegplan Berggebiet (1:7000)

Ort der öffentlichen Auflage
Rathaus Azmoos, 2. OG, Korridor

Sämtliche Unterlagen können zusätzlich digital auf der Gemeindewebseite www.wartau.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (unter Aktuelles > Ortsplanung) eingesehen werden. Die Bauverwal­tung gibt gerne Auskunft.

Auflagefrist
Montag, 2. Februar 2026 bis Dienstag, 3. März 2026

Im Sinne von Art. 41 Abs. 1 PBG liegen alle Unterlagen während 30 Tagen zur Ein­sichtnahme öffentlich auf. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Zonenpläne, das Baureglement, die Teilre­vision Schutzverordnung (Ortsbildschutz) und den Gemeindestrassenplan beim Ge­meinderat Wartau, Post­strasse 51, 9478 Azmoos, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dar­tut (Art, 153 PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1; abgekürzt VRP).

Einsprachen gegen die Waldfeststellungen und das Rodungsgesuch Fährhütte Nord Trübbach sind während der Auflagefrist schriftlich beim Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, einzureichen.

Einsprachen haben eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung so­wie einen An­trag zu enthalten.

Gemeinderat Wartau

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung (PDF, 167 kB) Download 0 Medienmitteilung