Rechtskraft: Ergebnis der Volksabstimmung «Erwerb der Liegenschaft Parzelle Nr. 858, Hauptstrasse 46, Weite»
Feststellung Rechtsgültigkeit des Ergebnisses der Urnenabstimmung «Erwerb der Liegenschaft Parzelle Nr. 858, Hauptstrasse 46, Weite» der Politischen Gemeinde Wartau vom 28. September 2025.
Das Ergebnis inkl. Rechtsmittelbelehrung wurde am 28. September 2025 amtlich publiziert.
Nachdem innert der Beschwerdefrist vom 28. September 2025 bis 13. Oktober 2025 keine Beschwerde eingegangen ist und die Beschwerdefrist somit abgelaufen ist, hat das Ergebnis Rechtsgültigkeit erlangt.
Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 WAG). Aufgrund des Ausgangs der Volksabstimmung vom 28. September 2025 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Wartau mit Beschluss vom 14. Oktober 2025 fest, dass das oben erwähnte Ergebnis angenommen ist.