Referendumsvorlage - Teilrevision Friedhofreglement

6. Oktober 2025

Gestützt auf Art. 1 des Gesetzes über die Friedhöfe und die Bestattungen (sGS 458.1), Art. 3, 6, 23 lit. a und Art. 73 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und Art. 13-17 und Art. 34 der Gemeindeordnung erliess der Gemeinderat Wartau am 30. September 2025 das teilrevidierte Friedhofreglement. Dieses untersteht während 40 Tagen dem fakultativen Referendum.

Gegenstand: Friedhofreglement
Grundlage: Beschluss des Gemeinderates vom 30. September 2025 (GRB Nr. 66/2025)
Referendumsfrist: 6. Oktober 2025 bis 14. November 2025
Öffentliche Auflage: Gemeinderatskanzlei Wartau, Rathaus, Poststr. 51, Azmoos (Büro Nr. 1)
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 150 gültige Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wartau, Rathaus, 9478 Azmoos, einzureichen.

Die nachfolgende Gegenüberstellung zeigt die gegenüber dem bestehenden Reglement beabsichtigten Anpassungen.

 

 

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