Öffentliche Planauflage: Teilstrassenplan, Strassenbauprojekt Erschliessung Vertuschweg, Fontnas
Der Gemeinderat Wartau hat am 1. Juli 2025 gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) genehmigt:
Teilstrassenplan, Strassenbauprojekt Erschliessung Vertuschweg, G3, Nr. 465, Fontnas
Der Teilstrassenplan und das Projekt liegen während 30 Tagen, d.h. vom 18. August bis 16. September 2025, bei der Bauverwaltung Wartau, Rathaus, Büro-Nr. 10, Azmoos, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Anzeige dieser Planwerke gilt gemäss Art. 42 StrG als Einleitung des Enteignungsverfahrens.
Rechtsmittel:
Gegen den Teilstrassenplan und das Projekt kann gemäss Art. 45 StrG innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Wartau, Poststrasse 51, Postfach, 9478 Azmoos, Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Wartau
Zugehörige Objekte
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Teilstrassenplan (PNG, 2.88 MB) | Download | 0 | Teilstrassenplan |