Freilaufende Hunde – Ein Risiko für Wildtiere und Landwirtschaft
Liebe Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen in der Gemeinde Wartau
Wir möchten Sie freundlich, aber eindringlich daran erinnern, dass das unkontrollierte Freilaufenlassen von Hunden gemäss dem Hundegesetz des Kantons St. Gallen nicht nur verboten, sondern auch mit erheblichen Gefahren für Mensch, Tier und Natur verbunden ist.
Insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Gebieten, in der Nähe von Wohnsiedlungen sowie in Wald- und Wiesenzonen stellt das freie Umherlaufen von Hunden eine grosse Bedrohung für Wildtiere, Nutztiere und andere Erholungssuchende dar. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere gehetzt oder gerissen werden – ein Verhalten, das gesetzlich geahndet wird.
Gemäss dem Hundegesetz (HuG) des Kantons St. Gallen gilt:
- Hunde sind so zu führen, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden oder belästigen.
- In Wäldern und an Waldrändern gilt Leinenpflicht, insbesondere während der Setz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli).
- Die Tierhalterin oder der Tierhalter tragen die volle Verantwortung für das Verhalten des Hundes – auch im freien Gelände.
Rehe sind Fluchttiere und fliehen bei Gefahr. Ihre Hauptverteidigung ist die Flucht. Speziell Rehkitze sind sehr anfällig, wenn sie von Hunden aufgeschreckt werden. Die Rehmutter kann sich bei der Flucht verletzen und die Kitze sind dann oft auf sich allein gestellt, was ihr Überleben gefährdet. Rehkitze sind in den ersten Lebenswochen besonders schutzbedürftig und bleiben oft liegen, auch wenn sich ein Hund nähert.
Wir appellieren an alle Hundehalterinnen und Hundehalter in unserer Gemeinde, ihrer Verantwortung nachzukommen. Das Anleinen Ihres Hundes schützt nicht nur andere Tiere, sondern verhindert auch Konflikte mit Mitmenschen und rechtliche Konsequenzen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme – für ein sicheres und harmonisches Zusammenleben in Wartau.
Gemeinderat Wartau