Öffentliche Planauflage: 2. Änderung Sondernutzungsplan Überbauungsplan Kieswerk Plattis
Der Gemeinderat Wartau hat in Anwendung von Art. 23, Art. 29 und Art. 41 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die 2. Änderung des Sondernutzungsplanes Überbauungsplan Kieswerk Plattis erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Die Mitwirkungsfrist ist am 25. Februar 2025 unbenützt abgelaufen.
Vom Gemeinderat erlassen am: 22. April 2025
Ort der Auflage: Rathaus, Azmoos, 2. OG Korridor. Die Bauverwaltung gibt gerne Auskunft.
Auflagefrist: Freitag, 25. April bis Montag, 26. Mai 2025
Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann gegen die Änderung des Sondernutzungsplanes beim Gemeinderat Wartau, Poststrasse 51, 9478 Azmoos, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten. Sie ist zu unterzeichnen (Art. 48 Abs. 1 VRP).
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Planungs- und Mitwirkungsbericht (PDF, 763.33 kB) | Download | 0 | Planungs- und Mitwirkungsbericht |
besondere Vorschriften (PDF, 58.41 kB) | Download | 1 | besondere Vorschriften |