Öffentliche Planauflage: 2. Änderung Sondernutzungsplan Überbauungsplan Kieswerk Plattis

24. April 2025

Der Gemeinderat Wartau hat in Anwendung von Art. 23, Art. 29 und Art. 41 des kanto­nalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die 2. Änderung des Son­dernut­zungsplanes Überbauungsplan Kieswerk Plattis erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben.

Die Mitwirkungsfrist ist am 25. Februar 2025 unbenützt abgelaufen.

Vom Gemeinderat erlassen am: 22. April 2025

Ort der Auflage: Rathaus, Azmoos, 2. OG Korridor. Die Bauverwaltung gibt gerne Auskunft.

Auflagefrist: Freitag, 25. April bis Montag, 26. Mai 2025

Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann gegen die Änderung des Sondernutzungsplanes beim Ge­meinderat Wartau, Poststrasse 51, 9478 Azmoos, Einsprache erhoben werden. Zur Einspra­che ist berechtigt, wer an der Änderung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachver­haltes und eine Begründung zu enthalten. Sie ist zu unterzeichnen (Art. 48 Abs. 1 VRP).

Zugehörige Objekte

Name
Planungs- und Mitwirkungsbericht (PDF, 763.33 kB) Download 0 Planungs- und Mitwirkungsbericht
besondere Vorschriften (PDF, 58.41 kB) Download 1 besondere Vorschriften