Öffentliches Mitwirkungsverfahren: Unterhaltsperimeter Burgweg Gemeindestrasse 3. Klasse (G3 Nr. 467)
Die Ortsgemeinde Wartau ersuchte die Politische Gemeinde Wartau, für den Burgweg einen Unterhaltsperimeter zu prüfen und bei gegebenen Voraussetzungen zu erlassen. In der Folge beauftragte die Politische Gemeinde Wartau Guido Germann, lic. rer. publ. HSG, Bearbeiter und Sachverständiger Perimeter, Bad Ragaz, mit der Prüfung und der allfälligen Ausarbeitung eines Unterhaltsperimeters für den Burgweg.
Der Burgweg ist nach dem geltenden Strassenplan als Gemeindestrasse dritter Klasse eingeteilt (G3 Nr. 467). Die Strasse teilt sich auf in drei verschiedene Teilstücke. Die Gesamtlänge beträgt rund 600 m. Über den Burgweg werden Strassen und Wege erschlossen, die Gegenstand der Perimeter von der Unterhaltskorporation der Güterzusammenlegung Wartau vom 6. Juli 1988 sind, nämlich:
- Herrenfeldweg, Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 272 (Unterhaltsperimeter Nr. 6 Herrenfeldweg)
- Burghaldenweg, Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 271 (Unterhaltsperimeter Nr. 7 Burghalden-Strasse)
- Vergrolisweg, Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 384 (Unterhaltsperimeter Nr. 8 Vergrolisweg)
Der Burgweg ist mit einem Hartbelag versehen. Der Unterhalt wurde bisher weitgehend von der Ortsgemeinde wahrgenommen, soweit ein solcher erforderlich war. Ein Augenschein zeigte, dass in absehbarer Zeit grössere Unterhaltsarbeiten anfallen werden.
Der Berichtsentwurf sowie der Beitragsplan werden einem Mitwirkungsverfahren unterstellt vom Freitag, 31. Januar bis Montag, 05. März 2025. Im Anschluss erfolgt die Auswertung der Mitwirkung (evtl. Anpassung beim Perimeter, Zustellung bzw. Veröffentlichung der Auswertung). Die Beitragspflichtigen werden nach Erlass des Unterhaltsperimeters durch den Gemeinderat mit einer persönlichen Anzeige vom Beitragsplan in Kenntnis gesetzt. Eine öffentliche Auflage ist nicht durchzuführen. Gegen den Beitragsplan kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden.
Die Unterlagen sind auf der E-Mitwirkungsplattform https://mitwirken-wartau.ch aufgeschaltet. Sie liegen ausserdem während der Mitwirkungsfrist auch im Rathaus, Azmoos, Korridor 2. OG, öffentlich auf.
Der Gemeinderat dankt den Teilnehmenden für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen, Anliegen und Anträge bis 03. März 2025.
Selbstverständlich ist die schriftliche Stellungnahme nach wie vor auch in Papierform möglich. Diese ist an den Gemeinderat Wartau, Poststrasse 51, 9478 Azmoos, bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist einzureichen. Der Gemeinderat bevorzugt die Online-Erfassung unter www.mitwirken-wartau.ch.
Azmoos, im Januar 2025
Gemeinderat Wartau