Datenschutz

Betrifft Ihr Anliegen als Privatperson die Datenbearbeitung durch die Bundesverwaltung oder durch Unternehmen, private Organisationen oder durch Privatpersonen, fällt die Datenbearbeitung in den Zuständigkeitsbereich des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.

Die Datenbearbeitung durch kantonale Organe, fällt die Datenbearbeitung in den Zuständigkeitsbereich der kantonalen Fachstelle für Datenschutz.

Die Datenbearbeitung durch Organe der Schul-, Orts- oder politischen Gemeinde, fällt die Datenbearbeitung in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindefachstellen.