Fischereipatent Alpenrhein

Die Stadtverwaltung Buchs stellt im Auftrag des kantonalen Amtes für Natur, Jagd und Fischerei die Fischereipatente für den Alpenrhein aus. Die Rechnungsstellung erfolgt durch das kantonale Amt. Alternativ können Sie das Patent auch im Rathaus Buchs persönlich abholen.

  Wohnort SG und ZH Wohnort übrige Schweiz und Ausland
Jahrespatent
(Kalenderjahr)
CHF 80 CHF 160
Monatspatent
(30 Tage)
CHF 40 CHF 80
Jugend-Jahrespatent
(12- bis 16-Jährige)
CHF 30 CHF 60


Sachkundekurse für Anfänger
Alle Fischerinnen und Fischer, die erstmals eine Berechtigung (Monats- oder Jahrespatent) zum Fang von Fischen oder Krebsen erwerben wollen, müssen sich in einem Kurs die verlangten Kenntnisse aneignen und in einer anschliessenden Erfolgskontrolle bestätigen. Entsprechende Kursangebote im Kanton St. Gallen sind in Vorbereitung. Die Kurse werden vom kantonalen Fischereiverband in Zusammenarbeit mit dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei regional angeboten und rechtzeitig öffentlich ausgeschrieben.

Übergangsregelung für Erfahrene
Grundsätzlich gilt, dass bisherige Ausbildungsausweise (Schweizer Sportfischer Brevet oder vergleichbare Ausbildungen) als Sachkundenachweis gewertet werden und zum Bezug des offiziellen Sana-Ausweises berechtigen. Dieser ist in allen Kantonen anerkannt. Aktiven Fischerinnen und Fischern bietet der Kanton St. Gallen eine Übergangsregelung. Wer in den vergangenen fünf Jahren ein Fischereipatent mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Monat gelöst hat, ist auch ohne Kursbesuch zum Bezug des Sana-Ausweises berechtigt.