Betreibungsamt
Das Betreibungsamt setzt im Wesentlichen die durch die Gläubiger beantragten und im Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz festgelegten Aufgaben um:
- Einleitung von Betreibungen durch Ausstellen von Zahlungsbefehlen;
 - Vollzug von Pfändungen (Lohn-/Sach-/Grundstückpfändungen);
 - Verwaltung von eingepfändetem Wohneigentum;
 - Verwertung von Pfandgegenständen;
 - Verteilen der Verwertungserlöse gemäss Kollokation;
 - Ausstellen von Betreibungsauszügen für Wohnungs-/Stellensuchende, für Banken, Polizei, Einbürgerungsbehörden, Staatsanwaltschaften und andere legitimierte Interessenten;
 - Arrest- und Retentionsvollzüge;
 - Vernehmlassungen im Zusammenhang mit betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren;
 - Strafanzeigen wegen Verstössen gegen die Bestimmungen des Betreibungs- und Strafrechts;
 - Kontrolle und Führen der Handelsregistereinträge für die Gemeinde Wartau SG;
 - Ausstellen von Verlustscheinen;
 - Eintrag von Eigentumsvorbehalten und Führen des entsprechenden Registers;
 - Abwicklung von Aufgaben anderer Ämter im Rechtshilfeverfahren;
 - Beratung von Schuldnern wie auch von Gläubigern in allgemeinen betreibungsrechtlichen Belangen;
 - Überwachen und Entgegennahme von Zahlungen der Schuldner; Weiterleitung an bezugsberechtigte Gläubiger; Hinterlegung von Geld, Wertsachen, Schuldbriefen etc. bei der kantonalen Depositenanstalt
 - Führen der betreibungsrechtlichen Buchhaltung;
 - Allgemeine Protokoll- und Registerführung gemäss Vorgaben des SchKG.
 
Öffnungszeiten
Termine ausserhalb der Bürozeiten sind auf telefonische Voranmeldung möglich.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon | 
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