Bürgerversammlung (abgesagt) - Urnenabstimmung vom 11. April 2021

6. Apr. 2021, 19.30 Uhr

Ort

Turnhalle Oberstufenzentrum Seidenbaum
Seidenbaumstrasse 1
9477 Trübbach

Kontakt

Max Andreoli
max.andreoli@wartau.ch

Informationen

Beschreibung

Die Bürgerversammlung 2021 wurde bereits im letzten Jahr auf Dienstag, 6. April 2021, angesetzt.

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat den Gemeinden mit der dringlichen Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Pandemie (Beschluss der Regierung vom 19. Januar 2021) die Möglichkeit eröffnet, die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen. Zudem ist die Frist für die Beschlussfassung über das Budget und den Steuerfuss 2021 sowie über die Jahresrechnung 2020 bis Juni verlängert worden.

Die Coronapandemie hat weltweit ausserordentliche Verhältnisse geschaffen. Die Gesundheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger kann bei der Teilnahme an einer Bürgerversammlung nicht ausreichend gewährleistet werden. Personen, die einer Risikogruppe angehören, könnten an einer Bürgerversammlung nicht teilnehmen bzw. würden von der Ausübung ihrer Rechte ausgeschlossen. Der Verzicht auf die Durchführung der Bürgerversammlung ist deshalb angebracht. Eine Verschiebung der Bürgerversammlung ist nicht zweckmässig, weil nicht absehbar ist, ob und bis wann sich die Verhältnisse wesentlich bessern.


Mit Blick auf diese Ausgangslage und gestützt auf den Beschluss der Regierung vom 19. Januar 2021 hat der Gemeinderat Wartau beschlossen, auf die Durchführung der Bürgerversammlung 2021 zu verzichten und über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne abstimmen zu lassen:

1. Vorlage der Jahresrechnung 2020
2. Vorlage des Budgets und des Steuerfusses 2021

Die Urnenabstimmung findet am Sonntag, 11. April 2021 statt. Bei der Durchführung einer Urnenabstimmung kommen die Vorschriften des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen zur Anwendung. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten deshalb fristgerecht die ausführliche Jahresrechnung, in welcher die zur Meinungsbildung notwendigen Informationen aufgeführt sind.

Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Stimmausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, beim Einwohneramt bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.

Dokumente

Name
Jahresrechnung Download 0 Jahresrechnung