Schulrat (Schulkommission)

Auszug aus der Schulordnung

Art. 6  Schulrat a) Grundsätze
Dem Schulrat obliegt die unmittelbare Führung der Schule nach Massgabe des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 und des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983. Die Zuständigkeit des Schulrates richtet sich nach Art. 38 und 40 der Gemeindeordnung. Der Schulrat ist in der Rechtspflege in Schulangelegenheiten oberste Verwaltungsbehörde der Gemeinde.

Art. 7 b) Erlasse
Der Schulrat erlässt die für den Schulbetrieb erforderlichen Weisungen. Er legt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie der Bestimmungen von Gemeindeordnung und weiteren allgemein verbindlichen Erlassen der Gemeinde die Weisungs- und Entscheidungskompetenzen der Schulratspräsidentin oder des Schulratspräsidenten sowie der Schulleitungen fest.

 
 

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Schulrat (Schulkommission)
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9478 Azmoos
Tel. 058 228 20 91
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