Schätzungskatasterauszug

Eine Kopie der amtlichen Schätzung können wir ohne schriftlichen Interessensnachweis nur dem Grundeigentümer und dem im Grundbuch eingetragenen Grundpfandgläubiger zustellen.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar an, für welches Grundstück Sie einen Auszug aus dem Schätzungskataster wünschen.

Verfahren

Nach Eingang der Bestellung sendet Ihnen das Grundbuchamt den gewünschten Auszug per Post zu. Falls Sie nicht elektronisch bezahlen, erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung.

Auszüge aus dem Schätzungskataster werden nur dem Grundeigentümer selbst und nur an seine Adresse zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.